Verschärfung COVID-Bundesverordnung

Die mit 8.11. 00 Uhr in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende, die 3G betreffenden, Änderungen mit sich:
„Wohnzimmertests“ und „Vorort-Tests“ sind nicht mehr gültig

  • Nachweis über neutralisierende Antikörper sind nicht mehr gültig
  • 2G-Pflicht (geimpft oder genesen) für Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 500 Teilnehmer:innen

Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

Die Änderungen in der Verordnung finden Sie hier, eine konsolidierte Fassung ist noch nicht verfügbar: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_456/BGBLA_2021_II_456.html

Wien und Oberösterreich haben für kommende Woche ebenfalls zusätzliche Verschärfungen angekündigt: https://orf.at/stories/3235309/

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Georg Höfner
Mag. (FH) Georg Höfner-Harttila

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