Bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte.
Die mit heute 00 Uhr in Kraft getretene neue Verordnung bringt den bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte mit sich. Für den Sport lässt sich festhalten:
- Zusammenkünfte, ungeachtet der Teilnehmer:innenzahl, auch an öffentlichen Orten, nur mehr mit 2G-Nachweis
- Ungeimpfte dürfen nur an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben – entweder alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen
- bis zum Ende der Schulpflicht gilt der Ninja-Pass weiterhin als 2G-Nachweis (in Wien nur bis 12 Jahre und 3 Monate)
- eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test gilt ebenfalls weiterhin als 2G-Nachweis
Die aktuell gültige Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_465/BGBLA_2021_II_465.html
Alle Details zur Bundesverordnung finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
Salzburg und Oberösterreich haben bereits im Vorfeld eigene Verschärfungen erlassen. Wien hat ebenfalls Verschärfungen im Laufe der kommenden Woche angekündigt:
Salzburg:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20211112_85/LGBLA_SA_20211112_85.html
https://salzburg.orf.at/stories/3130016/
Neu in Salzburg: am Ort der beruflichen Tätigkeit ist bei Kundenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen (Trainer:innen!)
Oberösterreich:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_OB_20211113_114/LGBLA_OB_20211113_114.html
https://ooe.orf.at/stories/3130014/
Neu in Oberösterreich:
- in geschlossenen Räumen (auch Reisebussen) gilt auch bei 2G Maskenpflicht (außer Sportausübung)
- generell sind Zusammenkünfte nur bis 25 Teilnehmer:innen gestattet
- für die aktive Sportausübung gibt es keine Teilnehmer:innenbeschränkung (ausgenommen davon sind Zuschauer:innen)
- Zuschauer:innen sind nur im Rahmen von Spitzen- und Profisportveranstaltungen mit festen Sitzreihen und zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt
- am Ort der beruflichen Tätigkeit ist bei physischem Kontakt zu anderen Personen eine FFP2-Maske zu tragen (Trainer:innen!)
Wien:
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